Kündigungsschutz im Bankwesen

Der Kündigungsschutz im Bankwesen steht seitens der Bankvorstände und der liberalkonservativen Politik unter dem starken Druck, gelockert werden. Er ist heute von Bank zu Bank verschieden geregelt. Flächendeckende Regelungen sind zur Zeit nicht absehbar.

Jede Bank befindet sich in unterschiedlichen Situationen und dies wird deshalb von den einzelnen Unternehmen und vom Betriebsrat geregelt. Meist werden deswegen auch im Bankgewerbe Haustarifverträge geschlossen, die für die jeweiligen Mitarbeiter gültig sind. Wie auch in anderen Unternehmen, die nichts mit dem Finanzwesen zu tun haben, gibt es auch hier immer weniger Festeinstellungen. Es werden Zeitverträge geschlossen und auch Zeitarbeitsfirmen vermitteln Bankangestellte.

Die Stellenangebote im Finanzdienstsektor wurden in den letzten stark eingeschränkt. Viele Mitarbeiter arbeiten nur noch in Teilzeitstellen und verdienen dadurch erheblich weniger. Besonders betroffen sind Mitarbeiter, wenn Banken fusionieren, denn hier kommt es dann meist zu betriebsbedingten Kündigungen. Gewerkschaften und Betriebsräte sehen sich dann in der Pflicht, dies weitestgehend zu verhindern.

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